Steuerliche Hinweise für das Jahr 2023

Steuerliche Hinweise für das Jahr 2024

27.11.2024

1. Steuern sparen mit einem Freistellungsauftrag

Wenn Sie Erträge aus Geldanlagen erzielen, worunter auch die Zinseinnahmen aus Ihren Tages- und Festgeldkonten fallen, sind Sie verpflichtet, eine Abgeltungssteuer in Höhe von 25% plus Solidaritätszuschlag und ggf. Kirchensteuer zu bezahlen. Das geschieht in der Regel automatisch über die J&T Direktbank.

Mit einem Freistellungsauftrag können Sie die Auszahlung von Kapitalerträgen ohne Abzug der Abgeltungssteuer in Höhe von 1.000€ für Alleinstehende und 2.000€ für zusammenveranlagte Personen beantragen, sofern Sie rechtzeitig einen entsprechenden Freistellungsauftrag erteilen.

Damit der Freistellungauftrag für das laufende Jahr berücksichtigt werden kann, muss er bis zum 20.12.2024 erstellt werden. Sie können das ganz einfach in Ihrem Online-Banking selbst erledigen. Bitte beachten Sie, dass Sie die Höhe des Freistellungsauftrags individuell anpassen und den Maximalbetrag auf verschiedene Banken aufteilen können.

2. Jahressteuerbescheinigung

Die Jahressteuerbescheinigung für das aktuelle Kalenderjahr wird Ihnen automatisch im ersten Quartal des Folgejahres in Ihr elektronisches Postfach im Online-Banking zur Verfügung gestellt.

Sollten bei Ihnen keine steuerpflichtigen Erträge angefallen sein, wird Ihnen keine Steuerbescheinigung zugesendet.

3. NV-Bescheinigung

Wenn Sie bei Ihrem Finanzamt eine Nichtveranlagungsbescheinigung (NV-Bescheinigung) beantragt haben und Ihre Kapitalerträge für das aktuelle Kalenderjahr von der Abgeltungssteuer befreit sind, senden Sie uns diese bitte elektronisch (z.B. als Dateianhang über Ihr Online-Banking-Postfach oder alternativ per E-Mail) bis zum 20.12.2024 zu.

Vorsorglich möchten wir Sie darauf hinweisen, dass NV-Bescheinigungen nach Ablauf der o.g. Frist nicht mehr nachträglich für das aktuelle Kalenderjahr erfasst werden können. Auch eine rückwirkende Erfassung von Freistellungsaufträgen für das vorherige Kalenderjahr kann nicht berücksichtigt werden.

Wichtige Fragen

Wann erhalte ich von der J&T Direktbank eine Jahressteuerbescheinigung?

Die Steuerbescheinigungen stehen Ihnen in Ihrem geschützten Online-Banking zum Download zur Verfügung. In der Regel erhalten Sie das Dokument jährlich zum Ende des ersten Quartals.

Die Jahressteuerbescheinigung wird Ihnen nur dann ausgestellt, wenn Zinsen angefallen sind.

Ein zusätzlicher Versand per Post ist nur vorgesehen, insofern die Geschäftsbeziehung im vergangenen Kalenderjahr beendet wurde.  

Wie erteile ich einen Freistellungsauftrag?

Den Freistellungsauftrag können Sie im Online-Banking erteilen. Das gilt für einzelne Personen oder gemeinsame Freistellungsaufträge. Gehen Sie dabei wie folgt vor:

Loggen Sie sich mit Ihrem NetKey/Alias und Ihrer PIN ein und gehen Sie auf den Menüpunkt "Steuern & Finanzbehörden".
Klicken Sie nun auf den Button "Freistellungsauftrag", damit Sie in die Bearbeitung kommen.
Nun können Sie Ihren gewünschten Freibetrag für das aktuelle und das folgende Jahr eingeben.
Um den Vorgang abzuschließen, öffnen Sie die App SecureGo plus und geben Sie den Auftrag frei.

Bitte beachten Sie, dass ein Wechsel der Art des Freistellungsauftrags (Einzelperson oder gemeinsamer Freistellungsauftrag) online nicht möglich ist. Kontaktieren Sie in diesem Fall bitte unseren Kundenservice.

Bis wann muss ich einen Freistellungsauftrag einreichen, damit er für das aktuelle Kalenderjahr gültig ist?

Damit der Freistellungsauftrag für das laufende Jahr berücksichtigt werden kann, muss er bis zum 20.12. des gleichen Jahres erstellt werden.

Kann ich auch eine Nichtveranlagungsbescheinigung für meine Konten einreichen?

Ja, Sie können auch eine Nichtveranlagungsbescheinigung (NVB) bei uns einreichen, die Sie bei Ihrem Finanzamt beantragen müssen. Diese ist maximal drei Jahre gültig. Bei Vorlage einer NVB ist kein Freistellungsauftrag notwendig.

Wir bitten Sie uns die Nichtveranlagungsbescheinigung elektronisch zu übermitteln (z.B. als Dateianhang über Ihr Online-Banking-Postfach oder alternativ per E-Mail).

Im Online-Banking finden Sie die hinterlegte NVB unter dem Menüpunkt Steuern, der sich unter Ihrem Namen oben rechts befindet.

Was muss bei der Selbstauskunft zu(r) steuerlichen Ansässigkeit(en) beachtet werden?

Die J&T Direktbank ist aufgrund von verschiedenen Vorgaben der Steuergesetzgebung dazu verpflichtet, die steuerliche Ansässigkeit(en) Ihrer Kunden zu klären und die Kontodaten zu einem bestimmten Stichtag, soweit die Meldekriterien erfüllt sind, dem Bundeszentralamt für Steuern zu melden. Auch sind wir im Rahmen der Klärung der steuerlichen Ansässigkeit(en) verpflichtet, ggf. weitere Unterlagen von unseren Kunden anzufordern.

Muss ich für Kapitalerträge eine Quellensteuer abführen?

Die J&T Direktbank ist die deutsche Zweigniederlassung der J&T BANKA, a.s. mit Sitz in der Tschechischen Republik und unterliegt in steuerlichen Angelegenheiten den gesetzlichen Grundlagen der Bundesrepublik Deutschland. Das gilt auch bei den in unserem Hause geführten Kundenkonten. Daher besteht keine Pflicht zur Abführung der in der Tschechischen Republik üblichen Quellensteuer für Ihre Einlagen bei der J&T Direktbank.

Ihre Kapitaleinkünfte sind einkommensteuerpflichtig. Sofern Sie keinen Freistellungsauftrag und keine Nichtveranlagungsbescheinigung erteilt haben oder der Freibetrag ausgeschöpft ist, führt die J&T Direktbank die Abgeltungssteuer sowie den Solidaritätszuschlag und gegebenenfalls die Kirchensteuer an das für Sie zuständige Finanzamt ab.

Was geschieht mit meinem Konto bei einem Umzug ins Ausland?

Sollte sich nach Begründung der Geschäftsbeziehung Ihre steuerliche Ansässigkeit/Ihr Wohnsitz innerhalb der EU ändern, ist dies für die J&T Direktbank unter der Voraussetzung akzeptabel, dass Sie uns alle benötigten Informationen und Unterlagen bereitstellen sowie ggf. etwaige Rückfragen beantworten.

In jedem Fall ist
1. die Übermittlung der neuen Adresse im Ausland,
2. die Abgabe einer neuen Selbstauskunft zur Klärung der steuerlichen Ansässigkeiten (inkl. Angabe der im Ausland erhaltenen Steuernummer)
notwendig.

Sowohl die Adressänderung als auch die Abgabe der neuen Selbstauskunft zur Klärung der steuerlichen Ansässigkeit sind über Ihr Online-Banking vorzunehmen.
Gegebenenfalls werden wir Sie erneut kontaktieren, wenn trotz einer ausländischen Adresse keine steuerliche Ansässigkeit im Ausland bestehen soll und entsprechende Nachweise fordern.

Wenn Sie Ihren Wohnsitz in Deutschland komplett aufgeben und als Steuerausländer geführt werden möchten, benötigen wir von Ihnen zusätzlich zu den zuvor gemachten Angaben:


A. die Abmeldebescheinigung von der zuständigen Meldebehörde zu der bei uns hinterlegten Adresse in Deutschland
oder alternativ,
B. die Wohnsitzbescheinigung einer ausländischen Finanzbehörde zu Ihrer neuen Adresse im Ausland.


Bei weiteren Fragen in steuerlichen Angelegenheiten möchten wir Sie bitten, einen Steuerberater zu konsultieren.

Sollte sich nach Begründung der Geschäftsbeziehung Ihre steuerliche Ansässigkeit/Ihr Wohnsitz ins außereuropäische Ausland verlagern, erfolgt eine individuelle Prüfung aller notwendigen Informationen, Unterlagen und bereitgestellten Antworten, die Sie der J&T Direktbank zur Verfügung gestellt haben. Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass wir Ihnen keine pauschale Antwort geben können, da das weitere Vorgehen eine individuelle Prüfung voraussetzt und eine Einzelfallentscheidung darstellt.

Was ist im Falle einer weiteren steuerlichen Ansässigkeit im Ausland zu beachten?

Soweit eine weitere steuerliche Ansässigkeit besteht, ist die J&T Direktbank dazu verpflichtet die Kundendaten an das Bundeszentralamt für Steuern (BZSt) zu melden. Besteht keine weitere steuerliche Ansässigkeit bzw. können festgestellte Indizien durch den Kunden widerlegt werden, ist keine Meldung nötig.
 
Rechtsgrundlage
Mit dem Finanzkonten-Informationsaustauschgesetz (FKAustG) wurde der von der Organisation für wirtschaftliche Entwicklung und Zusammenarbeit (OECD) entwickelte sogenannte Common Reporting Standard (CRS) in Deutschland in nationales Recht umgesetzt, welcher einen automatischen Austausch von Informationen über Finanzkonten und Daten von im Ausland Steuerpflichtigen regelt.
Das FKAustG sieht insbesondere vor, dass das Bundeszentralamt für Steuern (BZSt) den zuständigen Behörden der anderen EU-Mitgliedstaaten sowie weiterer am CRS teilnehmenden Drittstaaten die Daten elektronisch übermittelt. Die derzeit teilnehmenden Staaten finden sich auf der Internetseite der OECD https://www.oecd.org/tax/automatic-exchange/.
 
Selbstauskunft hinsichtlich der steuerlichen Ansässigkeit(en)
Auf Basis des FKAustG sind wir dazu verpflichtet bei jeder Kontoeröffnung eine Selbstauskunft vom Kontoinhaber einzuholen aus der die steuerliche(n) Ansässigkeit(en) eines Kunden hervorgehen. Des Weiteren hat die J&T Direktbank die Pflicht die Kundendaten auf mögliche Hinweise zu überprüfen und diese durch den Kunden klären zu lassen. Die Kunden haben die Pflicht die angeforderten Informationen, Auskünfte und Unterlagen der J&T Direktbank mitzuteilen.
 
Inhalt der Meldung
Welche Daten muss die J&T Direktbank für meldepflichtige Kunden an das BZSt übermitteln:

  • Name des Kontoinhabers
  • Adresse, Ansässigkeitsstaat(en)
  • Steueridentifikationsnummer(n)
  • Geburtsdatum/-ort
  • Kontonummer(n)
  • Kontosalden zum Jahresende und Erträge


Zeitpunkt der Meldung

CRS-Meldungen sind jährlich bis zum 31.7. an das BZSt abzugeben und beinhalten die jeweils aus dem vorangegangenen Kalenderjahr ermittelten relevanten Daten.