27.11.2024
1. Steuern sparen mit einem Freistellungsauftrag
Wenn Sie Erträge aus Geldanlagen erzielen, worunter auch die Zinseinnahmen aus Ihren Tages- und Festgeldkonten fallen, sind Sie verpflichtet, eine Abgeltungssteuer in Höhe von 25% plus Solidaritätszuschlag und ggf. Kirchensteuer zu bezahlen. Das geschieht in der Regel automatisch über die J&T Direktbank.
Mit einem Freistellungsauftrag können Sie die Auszahlung von Kapitalerträgen ohne Abzug der Abgeltungssteuer in Höhe von 1.000€ für Alleinstehende und 2.000€ für zusammenveranlagte Personen beantragen, sofern Sie rechtzeitig einen entsprechenden Freistellungsauftrag erteilen.
Damit der Freistellungauftrag für das laufende Jahr berücksichtigt werden kann, muss er bis zum 20.12.2024 erstellt werden. Sie können das ganz einfach in Ihrem Online-Banking selbst erledigen. Bitte beachten Sie, dass Sie die Höhe des Freistellungsauftrags individuell anpassen und den Maximalbetrag auf verschiedene Banken aufteilen können.
2. Jahressteuerbescheinigung
Die Jahressteuerbescheinigung für das aktuelle Kalenderjahr wird Ihnen automatisch im ersten Quartal des Folgejahres in Ihr elektronisches Postfach im Online-Banking zur Verfügung gestellt.
Sollten bei Ihnen keine steuerpflichtigen Erträge angefallen sein, wird Ihnen keine Steuerbescheinigung zugesendet.
3. NV-Bescheinigung
Wenn Sie bei Ihrem Finanzamt eine Nichtveranlagungsbescheinigung (NV-Bescheinigung) beantragt haben und Ihre Kapitalerträge für das aktuelle Kalenderjahr von der Abgeltungssteuer befreit sind, senden Sie uns diese bitte elektronisch (z.B. als Dateianhang über Ihr Online-Banking-Postfach oder alternativ per E-Mail) bis zum 20.12.2024 zu.
Vorsorglich möchten wir Sie darauf hinweisen, dass NV-Bescheinigungen nach Ablauf der o.g. Frist nicht mehr nachträglich für das aktuelle Kalenderjahr erfasst werden können. Auch eine rückwirkende Erfassung von Freistellungsaufträgen für das vorherige Kalenderjahr kann nicht berücksichtigt werden.