Einlagensicherung

Was ist ein Einlagensicherungsfonds?

Kreditinstitute und andere Finanzdienstleistungsunternehmen innerhalb der EU sind nach den nationalen Einlagensicherungs- und Anlegerentschädigungsgesetzen verpflichtet, die Kundeneinlagen durch die Zugehörigkeit zu einer gesetzlichen Entschädigungseinrichtung abzusichern. Ein Einlagensicherungsfonds dient der Absicherung der Einlagen der Kunden für den Fall, dass beispielsweise eine Bank insolvent wird. Es gibt in vielen Ländern sowohl gesetzlich vorgeschriebene als auch freiwillige Einlagensicherungseinrichtungen. Wenn ein Kreditinstitut zahlungsunfähig wird, ersetzen die Einlagensicherungseinrichtungen den Anlegern ihre Einlagen bis zu einer bestimmten Höhe.

Schutzumfang

Die J&T BANKA, a.s. Zweigniederlassung Deutschland (J&T Direktbank), nimmt als Zweigstelle eines tschechischen Kreditinstituts an der Einlagensicherung des Garantiesystems des Finanzmarktes der Tschechischen Republik teil. Die Einlagensicherung sichert sämtliche Guthaben auf allen verzinsten oder unverzinsten Einlagen auf Girokonten, Einlagen auf Sparkonten, Einlagen auf Terminkonten, Einlagen auf Einlagekonten und Sparbüchern ab. Die Sicherungsgrenze je Gläubiger beträgt 100.000 EUR pro Kunde pro Institution. Die Leistung des Garantiesystems im Bereich der Einlagensicherung ist vor allem durch § 41a und nachfolgend das Bankengesetz Nr. 21/1992 Slg. geregelt.

Auskunftserteilung

Die J&T Direktbank ist befugt, der Einlagensicherung oder einem von ihr Beauftragten alle in diesem Zusammenhang erforderlichen Auskünfte zu erteilen.

Weiterführende Informationen:

Informationsbogen für Einleger: hier

Garantiesystem des Finanzmarktes: https://www.garancnisystem.cz/de/